Für jede Patentrecherche das richtige Recherchepaket.
Bei dem Paket Quick’n’Easy wird gemäß der Recherchenart in kurzer Zeit ein Einblick zu dem Recherchengegenstand erarbeitet. Dieses Paket dient für einen schnellen Überblick zu einem Thema.
Bei dem Paket Standard werden iterativ und in mehreren Durchläufen in der Regel Recherchentechniken wie Stichwortrecherche, Zitationsrecherche, IPC-Recherche, Wettbewerberreche etc. eingesetzt, um innerhalb eines Recherechentages grundlegende Ergebnisse liefern zu können.
Bei dem Paket Standard-Extended können auch komplexere Fragestellungen bearbeitet werden. Dieses Paket ist besonders sinnvoll bei Einspruchs-/Nichtigkeitsrecherchen, da zu diesem Recherchengegenstand mindestens ein Patentamt recherchiert hat und keine ausreichenden Recherchenergebnisse auffinden konnte.
Bei dem Paket Unlimited werden der Recherchenaufwand und die Recherchentechnik individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.
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Rechercheerfahrung seit über 10 Jahren.
Für jede Aufgabenstellung bieten wir die passende Patentrecherche.
Die Recherche zum Stand der Technik ermöglicht einen aktuellen und breiten Überblick über ein bestimmtes Technologiegebiet.
Mit einer Wettbewerbsrecherche können zum einen Unternehmen, die in einem technologischen Bereich tätig sind, identifiziert werden. Zum anderen können von bekannten Wettbewerbern die Schutzrechtsportfolios zu einem technologischen Bereich zusammengestellt werden.
Eine Neuheitsrecherche ist für eine anstehende oder geplante Patentanmeldung hilfreich. Sie zeigt auf, welche Schutzrechte im Umfeld der Erfindung vorliegen oder ob die Erfindung in der Patentliteratur bereits bekannt ist.
Bei einer Einspruchs- oder Nichtigkeitsrecherche soll ein fremdes Schutzrecht zu Fall gebracht werden. Möglicherweise behindert das fremde Schutzrecht eigene Neuentwicklungen oder es liegt sogar bereits ein Eingriff in ein fremdes Schutzrecht vor, was zu einer Berechtigungsanfrage, Abmahnung oder einer Unterlassungserklärung führen kann.
Eine Patentrecherche nach Schutzrechten Dritter unterstützt die Ausübungsfreiheit des Unternehmens, d. h., ob mit einem Verkauf des eigenen Produkts in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird.